Voraussetzung zur Teilnahme an der Fischerprüfung NRW
Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde-Kreis Paderborn abgenommen.
Für den Erwerb eines Fischereischeines ist grundsätzlich das Ablegen der Fischerprüfung erforderlich. Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung ist 13 Jahre.
1.
Die Fischerprüfung ist grundsätzlich bei der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Unteren Fischereibehörde abzulegen. Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz nicht bei einer Stadt oder Gemeinde des Kreises Paderborn gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Untere Fischereibehörde, um ggf. eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
2.
Personen, die zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht 13 Jahre alt sind, dürfen nicht zur Prüfung zugelassen werden.
3.
Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgehalten. Dolmetscher oder Hilfsmittel, wie Wörterbücher u. ä., sind nicht zulässig.
4.
Sofern Sie wegen einer Behinderung besondere Hilfestellungen benötigen sollten, wenden Sie sich bitte möglichst schon bei der Abgabe des Antrags an den zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereich 32.
Im übrigen ist für die Prüfung die Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (GV. NRW. 1998 S. 62) maßgebend.
Weitere Informationen auf der Homepage Kreis-Paderborn.
|